Bad sanieren in der Region Landquart
Eine Badsanierung, die nur erneuert oder im Innern geringfügig ändert (gleiche Nutzfläche und Räume), ist in der Bauzone in der Regel bewilligungsfrei, muss aber vorher schriftlich angezeigt werden; die Baubehörde teilt innert 15 Arbeitstagen mit, ob doch eine Bewilligung nötig ist (KRVO Graubünden, Art. 40 und 40a, Stand 1. Oktober 2025).
Stand der Angaben bei jeder Zahl · zusammengestellt im Oktober 2026
Braucht mein Badumbau eine Baubewilligung?
In der Regel nicht, wenn nur erneuert oder im Innern geringfügig geändert wird; angezeigt werden muss der Umbau trotzdem. Drei Fragen nach der kantonalen Raumplanungsverordnung zeigen, was für Ihr Bad gilt.
Ergebnis
Erst die drei Fragen beantworten
Die Regel: Reparatur- und Unterhaltsarbeiten, die nur der Werterhaltung dienen und nichts am Bau ändern, brauchen keine Baubewilligung (KRVO Art. 40 Abs. 1 Ziff. 1). Geringfügige Änderungen im Innern ohne Änderung der Nutzfläche oder der Anzahl Räume auch nicht, ausser ausserhalb der Bauzonen (Ziff. 2). Beides gilt nur, wenn die übrigen Bauvorschriften eingehalten sind.
Ergebnis
In der Regel nur eine Anzeige
Voraussichtlich keine Baubewilligung, aber eine schriftliche Anzeige an die Baubehörde Ihrer Gemeinde vor Beginn. Sie teilt innert 15 Arbeitstagen mit, ob doch eine Bewilligung nötig ist; ohne Mitteilung dürfen Sie beginnen (KRVO Art. 40a).
Ergebnis
Bewilligung wahrscheinlich nötig: mit der Baubehörde klären
Ändern sich Nutzfläche oder Anzahl Räume, gilt die Befreiung für Änderungen im Innern nicht (KRVO Art. 40 Abs. 1 Ziff. 2).
Ausserhalb der Bauzone bleibt eine reine Erneuerung ohne Änderung bewilligungsfrei und wird angezeigt (Ziff. 1); Umbauten im Innern dort nicht (Ziff. 2). Dafür läuft ein BAB-Gesuch (Art. 42).
In Gefahrenzonen und für Vorhaben, die Gewässer, Gewässerschutzzonen oder Moorbiotope gefährden könnten, gilt die Befreiung nicht (Art. 40 Abs. 2).
Die Baubehörde Ihrer Gemeinde sagt, welches Verfahren gilt.
Quelle: KRVO Graubünden, Art. 40, 40a und 42 auf gr-lex.gr.ch, Stand 1. Oktober 2025 (auch als PDF). Die Befreiung entbindet nicht von anderen Vorschriften und Bewilligungen (Art. 40 Abs. 3).
Was heisst die Wasserhärte für Armaturen und Duschwand?
Je härter das Wasser, desto mehr Kalk setzt sich an Armaturen, Plättli und Brauseköpfen ab (Kanton Solothurn, Trinkwasserinformation 13/2008, Stand 2008). In der Region reichen die Hauptwerte von Ø 13 °fH in Maienfeld und Fläsch bis ca. 33 °fH in Zizers.
- weichMaienfeld, Fläsch: Falknisquellen, Ø 13 °fH
- mittelhartTrimmis Ø 16.2 °fH; Malans, Quellen 22.0 bis 23.5 °fH
- ziemlich hart bis hartLandquart Ø 29 °fH, gemessen 23.5 bis 34.8; Zizers ca. 33 °fH
Werte, Quellen und Stand je Gemeinde: Datenblätter Wasserhärte. Untervaz und Jenins: kein Wert veröffentlicht.
Was darf die Vermieterin nach der Sanierung am Mietzins ändern?
Nur den wertvermehrenden Teil darf sie auf den Mietzins schlagen, und nur zu einem angemessenen Satz für Verzinsung, Amortisation und Unterhalt. Bei umfassenden Überholungen gelten in der Regel 50 bis 70 Prozent der Kosten als wertvermehrend (Art. 14 Abs. 1 und 4 VMWG).
- Nicht wertvermehrendWas nur den ursprünglichen Zustand wiederherstellt oder erhält, zählt nicht als Mehrleistung (Art. 14 Abs. 3).
- FörderbeiträgeBeiträge für wertvermehrende Verbesserungen sind vom Betrag abzuziehen (Art. 14 Abs. 3bis).
- HöheDie Erhöhung darf den angemessenen Satz für Verzinsung, Amortisation und Unterhalt der Investition nicht überschreiten (Art. 14 Abs. 4).
- ZeitpunktDie Erhöhung darf erst angekündigt werden, wenn die Arbeiten ausgeführt sind und die Belege vorliegen; bei grösseren Arbeiten sind gestaffelte Erhöhungen nach den bereits geleisteten Zahlungen zulässig (Art. 14 Abs. 5).
Bad hindernisfrei umbauen
Zu den Hilfsmitteln der IV gehören invaliditätsbedingte bauliche Änderungen in der Wohnung, darunter das Anpassen von Bade-, Dusch- und WC-Räumen.
Was kostet eine Badsanierung?
Wir nennen bewusst keine Preise: Für die Region haben wir keine unabhängige, aktuelle Quelle gefunden, und Bäder unterscheiden sich stark. Den Preis nennt Ihnen der Betrieb in seiner Offerte.
Fragen Sie dabei, ob die Anzeige an die Baubehörde inbegriffen ist, wie lange das Bad nicht benutzbar ist und welche Armaturen bei Ihrem Wasser leicht zu entkalken sind. Ein kantonales Förderprogramm für Badsanierungen haben wir nicht gefunden.
Fragen zur Badsanierung
Braucht eine Badsanierung in Graubünden eine Baubewilligung?
In der Regel nicht, aber sie muss angezeigt werden. Eine Badsanierung, die nur erneuert oder im Innern geringfügig ändert (gleiche Nutzfläche und Räume), ist in der Bauzone in der Regel bewilligungsfrei (KRVO Art. 40). Sie ist vorher schriftlich anzuzeigen; die Baubehörde teilt innert 15 Arbeitstagen mit, ob doch eine Bewilligung nötig ist (Art. 40a).
Darf die Vermieterin nach einer Badsanierung den Mietzins erhöhen?
Ja, für den wertvermehrenden Teil. Bei einer umfassenden Überholung gelten in der Regel 50 bis 70 Prozent der Kosten als wertvermehrende Investition (Art. 14 VMWG). Was nur den ursprünglichen Zustand wiederherstellt, zählt nicht. Die Erhöhung darf erst angekündigt werden, wenn die Arbeiten ausgeführt sind und die Belege vorliegen.
Badsanierung: Anfrage senden
Wir leiten Ihre Anfrage an einen Sanitärbetrieb aus der Region Landquart weiter, der sich direkt bei Ihnen meldet und eine Offerte macht.
Schreiben Sie uns Ihr Anliegen per E-Mail an hello@loaded.ch. Wir leiten es an einen Betrieb aus der Region weiter.